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AI Act Artikel 50 – Transparenznachweise

Dokumentieren Sie Hinweise bei KI-Interaktionen, Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Deepfake-Offenlegungen und zugehörige Artikel-50-Nachweise mit Verantwortlichen und exportierbaren Aufzeichnungen.

Artikel 50 gilt grundsätzlich seit 2. August 2026.

Ob eine konkrete Transparenzpflicht greift, hängt vom System, der Anbieter-/Betreiberrolle und dem Anwendungsfall ab. Dieses Werkzeug organisiert Nachweise; es bestimmt nicht den rechtlichen Anwendungsbereich und zertifiziert keine Compliance.

Anwendbar

6

Bereit

0

Lücken

0

Nicht geprüft

6

Hinweis bei direkter KI-Interaktion

Systeme, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind

Dokumentieren Sie, wie Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht aus den Umständen offensichtlich ist.

Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte

Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen

Dokumentieren Sie die technische Methode zur maschinenlesbaren Kennzeichnung erzeugter oder manipulierter Inhalte, soweit Artikel 50 anwendbar ist.

Begrenzte Übergangsregel für Artikel 50(2): 2. Dezember 2026

Nur für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für die technische Kennzeichnungs- und Erkennungspflicht nach Artikel 50(2) eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Die übrigen Pflichten aus Artikel 50 werden dadurch nicht verschoben. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Hinweis zu Emotionserkennung / biometrischer Kategorisierung

Betreiber von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung

Dokumentieren Sie den Hinweis für betroffene Personen und die operativ verantwortliche Stelle.

Deepfake-Kennzeichnung

Betreiber, die Deepfake-Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren

Dokumentieren Sie den Hinweis, dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, und wo dieser Hinweis erscheint.

Hinweis bei KI-generierten Texten von öffentlichem Interesse

Betreiber, die KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen

Dokumentieren Sie den Offenlegungsprozess oder die Grundlage für menschliche Prüfung bzw. redaktionelle Kontrolle.

Klare, zugängliche und rechtzeitige Offenlegung

Anwendbare Offenlegungspflichten nach Artikel 50

Dokumentieren Sie, wie Hinweise klar und zugänglich und spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition bereitgestellt werden.

Primärquellen