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AI Act Artikel 50 – Transparenznachweise
Dokumentieren Sie Hinweise bei KI-Interaktionen, Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Deepfake-Offenlegungen und zugehörige Artikel-50-Nachweise mit Verantwortlichen und exportierbaren Aufzeichnungen.
Artikel 50 gilt grundsätzlich seit 2. August 2026.
Ob eine konkrete Transparenzpflicht greift, hängt vom System, der Anbieter-/Betreiberrolle und dem Anwendungsfall ab. Dieses Werkzeug organisiert Nachweise; es bestimmt nicht den rechtlichen Anwendungsbereich und zertifiziert keine Compliance.
Anwendbar
6
Bereit
0
Lücken
0
Nicht geprüft
6
Hinweis bei direkter KI-Interaktion
Systeme, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind
Dokumentieren Sie, wie Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht aus den Umständen offensichtlich ist.
Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen
Dokumentieren Sie die technische Methode zur maschinenlesbaren Kennzeichnung erzeugter oder manipulierter Inhalte, soweit Artikel 50 anwendbar ist.
Begrenzte Übergangsregel für Artikel 50(2): 2. Dezember 2026
Nur für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für die technische Kennzeichnungs- und Erkennungspflicht nach Artikel 50(2) eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Die übrigen Pflichten aus Artikel 50 werden dadurch nicht verschoben. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Hinweis zu Emotionserkennung / biometrischer Kategorisierung
Betreiber von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung
Dokumentieren Sie den Hinweis für betroffene Personen und die operativ verantwortliche Stelle.
Deepfake-Kennzeichnung
Betreiber, die Deepfake-Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren
Dokumentieren Sie den Hinweis, dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, und wo dieser Hinweis erscheint.
Hinweis bei KI-generierten Texten von öffentlichem Interesse
Betreiber, die KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen
Dokumentieren Sie den Offenlegungsprozess oder die Grundlage für menschliche Prüfung bzw. redaktionelle Kontrolle.
Klare, zugängliche und rechtzeitige Offenlegung
Anwendbare Offenlegungspflichten nach Artikel 50
Dokumentieren Sie, wie Hinweise klar und zugänglich und spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition bereitgestellt werden.